Unsere Dienstleistungen

Projektentwicklung, Consulting

Projektentwicklung bedeutet die Faktoren Standort, Projektidee und Kapital miteinander zu kombinieren um eine rentable, wirtschaftlich nachhaltige sowie umweltverträgliche Investition zu gewährleisten. Die Projektentwicklung beginnt mit der Idee und umfasst unter anderem folgende Leistungen, welche wir (teilweise in Zusammenarbeit mit Fachexperten) anbieten können:

  • Machbarkeitsstudie
  • Standortanalyse
  • Marktanalyse
  • Projektkonzeption
  • Wirtschaftlichkeitsanalyse
  • Projektfinanzierung
  • Projektmarketing
  • Projektorganisation
  • Risikoanalyse
  • Entscheidungsvorbereitung

Projektmanagement, Controlling

Projektmanagement ist die Gesamtheit von Führungsaufgaben, -organisationen, -techniken und -mitteln für die Abwicklung eines Projekts. Das Ziel ist die sinnvolle Bearbeitung einer gestellten Aufgabe, die finanziell wichtig ist, unter zeitlichem Druck steht, die Zusammenarbeit von Mitarbeitern aus verschiedenen Bereichen bedingt und einen gewissen Komplexitätsgrad aufweist. Wir kontrollieren Qualitäten und Quantitäten sowie Kosten und Termine. Das Projektmanagement besteht aus der Projektleitung und der Projektsteuerung.

  • Die Projektleitung vertritt den Auftraggeber (Bauherrn) gegenüber allen anderen Projektbeteiligten. Sie verkörpert die zentrale Projektanlaufstelle, führt Entscheidungen herbei, setzt Maßnahmen durch, führt Genehmigungen herbei, verantwortet die Konfliktlösung und leitet Besprechungen mit strategischem Hintergrund. In ihrer Linienfunktion entscheidet, veranlasst, vollzieht sie und gibt Weisungen. Nicht delegierbare Bauherrnaufgaben, wie z.B. Mittelbereitstellung, sind nicht Teil des Leistungsbildes.
  • Der Projektsteuerung werden Bauherrnaufgaben übertragen, die delegierbar sind. Die Projektsteuerung umfasst die Leistungen in den übergeordneten Bereichen Organisation, Information, Koordination und Dokumentation; Qualitäten und Quantitäten; Kosten und Finanzierung sowie Termine und Kapazitäten. In ihrer Stabsfunktion bereitet sie auf, schlägt vor, berichtet und dokumentiert.

Kostenschätzung / Kostenberechnung

In Rahmen der jeweiligen Planungstiefe erstellen wir fundierte Kostenschätzungen / Kostenberechnungen.

Ausschreibung, Vergabe

  • Aufstellen eines Vergabeterminplans, Herausarbeiten der Vertragstermine, Kontrolltermine für die Leistungsverzeichnisse
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • Einholen oder Mitwirken beim Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote
  • Mitwirken bei Bietergesprächen
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen  oder der Kostenberechnung
  • Erstellen der Vergabevorschläge
  • Zusammenstellen der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche und Mitwirken bei der Auftragserteilung

Örtliche Bauaufsicht, Bauleitung

  • Bauüberwachung & Koordination
  • Termin- & Kostenverfolgung
  • Qualitätskontrolle
  • Rechnungsprüfung
  • Bearbeitung von Mehr- & Minderkostenforderungen
  • Übernahme & Abnahmen
  • Mängelfeststellung & Mängelbearbeitung
  • Dokumentation

Sachverständigentätigkeit

Bmst. Dipl.-Ing. (FH) Daniel Subic ist seit dem Jahr 2011 als ,,allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Hochbau und Architektur (Fachgebiet 72.01)“ zertifiziert und in der Liste der Gerichtssachverständigen am Landesgericht Innsbruck eingetragen.

Als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige bezeichnet man jene Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Gerichtshofspräsidenten geführte Gerichtssachverständigenliste (sdgliste.justiz.gv.at) eingetragen werden. Dabei handelt es sich um eine Personenzertifizierung nach dem Sachverständigengesetz, die eine Qualitätsprüfung beinhaltet und sicherstellt, dass nur höchstqualifizierte, absolut integre und zuverlässige Experten bei Gericht als Sachverständige bestellt werden.

Voraussetzungen für die Zertifizierung sind unter anderem Sachkunde, einschlägige Berufserfahrung, Kenntnisse des Verfahrensrechts, des Sachverständigenwesens und der Gutachtensmethodik, die zur Gutachtertätigkeit erforderliche Ausstattung, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Gerichtssachverständige sind unabhängige, zur Unparteilichkeit und Objektivität verpflichtete Hilfsorgane des Gerichtes und als solche essenzieller Teil der österreichischen Justiz.

Der Sachverständige hat im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit vor allem Mängel in der Bauvorbereitung (Planung, Vergabe etc.) sowie Schadensfälle und Mängel der Baudurchführung zu begutachten.

Beweissicherung

Unter Beweissicherung versteht man, den gegenwärtigen Zustand einer Sache festzustellen und festzuhalten. Es ist die Vornahme eines Augenscheins, z. B. um zu verhindern, dass Beweismittel sonst verloren gehen. Beweissicherung ist die Bestandsaufnahme des IST-Zustandes eines Bauwerkes in schriftlicher Form, Bild und Wort.

Sie ist nicht mit der Erstellung eines Gutachtens gleichzusetzen. Während die Beweissicherung lediglich eine Bestandsaufnahme darstellt, werden bei einem Gutachten auch Beurteilungen vorgenommen und mitunter auch Empfehlungen und Lösungsvorschläge abgeleitet.

Liegenschaftsbewertung

Wir erstellen fundierte Liegenschafts- und Immobilienbewertungen.

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